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   OLG Brandenburg, 18.06.2021 - 2 U 9/21.2   

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OLG Brandenburg, 18.06.2021 - 2 U 9/21.2 (https://dejure.org/2021,55756)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.06.2021 - 2 U 9/21.2 (https://dejure.org/2021,55756)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Juni 2021 - 2 U 9/21.2 (https://dejure.org/2021,55756)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersatz immaterieller Schäden wegen Versagung der Verlängerung eines Jahresjagdscheins; Möglichkeit der Jagdausübung kein konstitutives Element der Persönlichkeitsentfaltung

  • rechtsportal.de

    Ersatz immaterieller Schäden wegen Versagung der Verlängerung eines Jahresjagdscheins Möglichkeit der Jagdausübung kein konstitutives Element der Persönlichkeitsentfaltung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03

    Abruf von Kontostammdaten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2021 - 2 U 9/21.2
    Maßgebend sind die Umstände des Anlassfalls und hieraus zu erwartende grundrechtserhebliche Auswirkungen, insbesondere für die Persönlichkeitsentfaltung und das private Leben des Betroffenen (BVerfG, Beschluss vom 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. - E 118, 168).
  • BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Kenntnis der eigenen Abstammung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2021 - 2 U 9/21.2
    Einer solchen lückenschließenden Gewährleistung bedarf es insbesondere, um neuartigen Gefährdungen zu begegnen, zu denen es im Zuge des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und gewandelter Lebensverhältnisse kommen kann (BVerfG, Urteil vom 31.01.1989 - 1 BvL 17/87 - NJW 1989, 891).
  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 332/09

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Berichterstattung über die Mitwirkung als

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2021 - 2 U 9/21.2
    Das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 i. V. mit Art. 1 Abs. 1 GG schützt mithin Verhaltensfreiheit und Privatheit und gewährleistet damit Elemente der Persönlichkeitsentfaltung, die nicht Gegenstand der besonderen Freiheitsgarantien des Grundgesetzes sind, diesen aber um ihrer Bedeutsamkeit für die engere persönliche Lebenssphäre des Einzelnen und die Erhaltung ihrer Grundbedingungen willen nicht nachstehen (s. etwa BVerfG, Beschluss vom 26.02.2008 - 1 BvR 1602, 1606, 1626/07 - E 120, 180; BGH, Urteil vom 25.10.2011 - VI ZR 332/09 - NJW 2012, 767 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 23.10.2003 - III ZR 9/03

    Zu Ansprüchen wegen amtspflichtwidriger Maßnahmen von Staatsanwaltschaft und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2021 - 2 U 9/21.2
    Der gegenteiligen Auffassung des Landgerichts ist zwar im Ansatz zuzustimmen, wonach Beeinträchtigungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, die durch schuldhafte Amtspflichtverletzungen verursacht worden sind, einen Anspruch auf Geldentschädigung für immaterielle Nachteile begründen können (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 23.10.2003 - III ZR 9/03 - NJW 2003, 3693 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.03.1983 - 4 C 74.80

    Klagebefugnis eines Jagdmitpächters im Bereich des Straßenbaurechts - Abgrenzung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2021 - 2 U 9/21.2
    Nach diesen Maßstäben betrifft die - unterstellt - ungerechtfertigte Verhinderung der Jagdausübung den Kläger möglicherweise schon deshalb nicht in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, weil sowohl das Jagdrecht als Bestandteil des Eigentums an Grund und Boden nach § 3 Abs. 1 Satz 1, 2 BJagdG als auch das Jagdausübungsrecht der Jagdgenossenschaft gemäß § 9 f. BJagdG (BVerwG, Beschluss vom 24.05.2011 - 9 B 97/10 - BeckRS 2011, 51681) und - in gewissen Grenzen - selbst das (obligatorische) Recht aus der Jagdpacht (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.03.1983 - 4 C 74/80 - NVwZ 1983, 672) dem Schutz des Eigentums gemäß Art. 14 Abs. 1 GG als spezieller freiheitsrechtlicher Gewährleistung unterliegen, sodass kein Raum für eine Einbeziehung des Jagd- bzw. Jagdausübungsrechts (auch) in das allgemeine Persönlichkeitsrecht verbliebe.
  • BVerwG, 24.05.2011 - 9 B 97.10

    Jagdgenossenschaft; Jagdausübungsrecht; Jagdbezirk; Flurbereinigungsverfahren;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2021 - 2 U 9/21.2
    Nach diesen Maßstäben betrifft die - unterstellt - ungerechtfertigte Verhinderung der Jagdausübung den Kläger möglicherweise schon deshalb nicht in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, weil sowohl das Jagdrecht als Bestandteil des Eigentums an Grund und Boden nach § 3 Abs. 1 Satz 1, 2 BJagdG als auch das Jagdausübungsrecht der Jagdgenossenschaft gemäß § 9 f. BJagdG (BVerwG, Beschluss vom 24.05.2011 - 9 B 97/10 - BeckRS 2011, 51681) und - in gewissen Grenzen - selbst das (obligatorische) Recht aus der Jagdpacht (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.03.1983 - 4 C 74/80 - NVwZ 1983, 672) dem Schutz des Eigentums gemäß Art. 14 Abs. 1 GG als spezieller freiheitsrechtlicher Gewährleistung unterliegen, sodass kein Raum für eine Einbeziehung des Jagd- bzw. Jagdausübungsrechts (auch) in das allgemeine Persönlichkeitsrecht verbliebe.
  • OLG Brandenburg, 08.09.2015 - 2 U 28/14

    Amtshaftungsanspruch: Schadensminderungspflicht bei Mobbing durch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2021 - 2 U 9/21.2
    Der Entschädigungsanspruch setzt nämlich voraus, dass in schwerwiegender Weise in das Persönlichkeitsrecht eingegriffen worden ist und die erlittene Beeinträchtigung nicht auf andere Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (s. etwa Senat, Urteil vom 08.09.2015 - 2 U 28/14 - BeckRS 2015, 16638 m.w.N.).
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